Fragen zur Trauung

 

Wie gehen wir vor, wenn wir eine kirchliche Trauung wünschen?

Die kirchliche Trauung setzt die standesamtliche Eheschließung voraus und versteht sich als ein Segnungsgottesdienst anlässlich der Eheschließung. Wenn Sie einen solchen Gottesdienst feiern möchten, nehmen Sie, sobald Sie einen Termin für Ihre standesamtliche Eheschließung anvisiert haben, auch Kontakt mit dem Pfarramt auf. Die Pfarrerin lädt Sie dann zu einem Traugespräch ein.

 

Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung wählen?

In der Regel finden Traugottesdienste an einem Samstagnachmittag statt. Es gibt aber keine Vorschrift, die Trauungen an anderen Tagen untersagt. Auch vormittags kann ein Traugottesdienst im Anschluss an die standesamtliche Eheschließung gefeiert werden, wenn dies die Pfarrerin so einrichten kann. In jedem Fall sollten Sie Ihren Wunschtermin frühzeitig mit der Pfarrerin abstimmen. In der Karwoche und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.

 

Was passiert im Traugespräch? Was müssen wir mitbringen?
Für das Gespräch gibt es kein festes Schema. Es geht der Pfarrerin vor allem darum, Sie kennenzulernen und mit Ihnen den Gottesdienst vorzubereiten. Plaudern Sie ruhig ein wenig aus dem Nähkästchen. Ihre Pfarrerin findet so leichter Anknüpfungspunkte für die Predigt. Nennen Sie auch eigene Wünsche und Erwartungen an die Gestaltung des Gottesdienstes. Mitbringen müssen Sie - spätestens zur Trauung - Ihre standesamtliche Heiratsurkunde bzw. Ihr Stammbuch. Denn erst wenn ein Paar standesamtlich verheiratet ist, kann die kirchliche Trauung gefeiert werden. Zudem wird die kirchliche Trauung ins Stammbuch eingetragen.

 

Wie läuft die „kirchliche Trauung“ konkret ab?

Das Brautpaar zieht in die Kirche ein und wird von der Pfarrerin mit einem biblischen Wort begrüßt. Gebet, Musik und Lied dienen der Sammlung und dem Lobpreis Gottes. Die Predigt wird über den Trauspruch gehalten, den das Paar sich selbst wählen oder auch die Pfarrerin aussuchen lassen kann. Es folgen Schriftlesungen aus Altem und Neuem Testament, das Trauversprechen der Eheleute und die Segenshandlung. Fürbitten, Vaterunser und Segen beschließen den Gottesdienst, der, wenn Sie es wünschen, auch mit einer Abendmahlsfeier verbunden werden kann.

 

Und wenn mein Partner einer anderen Konfession (oder gar keiner) angehört?
Eine sog. „ökumenische Trauung“ ist kirchenrechtlich nicht möglich. Das heißt: eine katholische Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers oder einer Pfarrerin bzw. eine evangelische Trauung mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers. Kirchenrechtlich gilt eine solche Trauung als katholische, wenn sie unter katholischer Federführung vollzogen wurde und entsprechend als evangelische bei evangelischer Federführung. Klingt kompliziert? Wenden Sie sich einfach zuerst an die Gemeinde, in deren Kirche Sie heiraten möchten. Der dortige Pfarrer hat die Hauptverantwortung für die Trauung und wird Ihnen erklären, welche Schritte einzuleiten sind.

Wenn ein Partner evangelisch ist und der andere keiner oder einer anderen Religion angehört, ist auf den Wunsch des evangelischen Partners ein Gottesdienst aus Anlass der Eheschließung möglich. Dabei wird jedoch vorausgesetzt, dass der nicht-christliche Partner die Form und Bedeutung dieses Gottesdienstes respektiert.

 

Der Vater der Braut will seine Tochter in die Kirche führen und dort dem Bräutigam übergeben. Ist das möglich?

Viele wissen nichts über den Hintergrund dieses alten Brauches. Das Hereinführen der Braut durch ihren Vater hat symbolischen Gehalt. Es knüpft archaisch an die alte Tradition der Übergabe der Braut von einer Familie in die andere an: Von nun an wird sie zu ihrem Mann gehören. Mit dieser Geste mag es manchen Vätern auch heutzutage leichter fallen, sich von ihrer Tochter zu lösen. Wenn ein Paar allerdings schon jahrelang zusammen gelebt hat, mag es sich fragen, ob diese Form der „Übergabe“ für seine Lebenssituation stimmig ist.

 

Was ist der Trauspruch? Und können wir uns den selbst aussuchen?

Der Trauspruch ist der Bibelvers, den Ihnen die Pfarrerin auf Ihren gemeinsamen Weg mitgibt und über den sie auch predigt. Sie können sich dieses Wort selbst aussuchen oder die Pfarrerin, die Sie im Vorfeld der Trauung ja etwas kennen lernt, bitten, für Sie diesen Vers auszuwählen. Da die Bandbreite der selbst ausgewählten Trausprüche meist sehr schmal ist und, wie die Erfahrung zeigt, ständig dieselben Sprüche „genommen“ werden, gibt es gute Gründe, die Auswahl Ihres Spruches der Kompetenz des Pfarrers zu überlassen.

 

Was kostet die Trauung? 

Sie müssen den jeweiligen Orgainsten bezahlen (40 Euro). Darüber hinaus zahlen Brautpaare von außerhalb, die sich die Markuskirche lediglich als Traukirche ausgesucht haben, aber nicht zu unserer Kirchengemeinde gehören, eine Nutzungsgebühr von 50 Euro. Ansonsten fallen keinerlei weitere Kosten an.

 

Wer schmückt die Kirche? Und was kostet das? 

Ein besonderer Blumenschmuck hebt die festliche Atmosphäre eines Traugottesdienstes. Dabei gilt die Regel: Weniger ist manchmal mehr! Das Schmücken der Kirche müssen Sie selbst veranlassen und bezahlen. Besonderer Blumenschmuck, z.B. an den Außenseiten der Kirchenstuhlreihen, ist möglich. Sprechen Sie diese Frage im Traugespräch an!

 

Wo, innerhalb des Gottesdienstes, können Verwandte und Freunde mit einbezogen werden?
Häufig möchten die Trauzeugen, gute Freunde oder Geschwister die kirchliche Trauung mitgestalten, z.B. einen Bibeltext oder ein Gebet sprechen oder etwas singen. Das ist natürlich möglich, sollte aber wegen des genauen Gottesdienstablaufs abgesprochen werden. Sprechen sie die Frage im Traugespräch an oder geben Sie denen, die etwas vortragen wollen, die Kontaktdaten des Pfarramtes.

 

Können wir selbst Lieder aussuchen?

Ja, das ist möglich. Vielleicht haben Sie ein Lieblingslied oder Sie finden im Gesangbuch ein Lied, das Ihnen besonders passend erscheint. Bringen Sie solche Wünsche und Vorschläge ins Traugespräch mit ein. Da durch das gemeinschaftliche Singen Menschen zueinander finden, sollten Sie darauf achten, dass die Lieder Ihres Traugottesdienstes auch gut singbar sind. Der schönste Liedtext geht verloren, wenn die Melodie so fremd und unbekannt ist, dass niemand sich mitzusingen traut. Die Pfarrerin berät Sie gerne bei der Liedauswahl.

 

Brauchen wir Liedblätter?

Normalerweise reicht für einen Gottesdienst das Gesangbuch aus. Viele Paare möchten an Ihrer Hochzeit jedoch ein persönlich gestaltetes "Gottesdienstblatt" haben. Ein solches Blatt können Sie in Absprache mit der Pfarrerin nach Ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Den genauen Ablauf der Feier darin aufzunehmen, ist weder sinnvoll noch notwendig. Es genügt, wenn die Lieder und Texte, die im Verlaufe des Gottesdienstes gebraucht werden, darin zu finden sind.

 

Wird im Traugottesdienst eine Kollekte gesammelt?

Ja, am Ende des Gottesdienstes bitten wir um eine Kollekte für die Unterhaltung der Markuskirche.

 

Dürfen wir Reis werfen oder Blumen streuen?

Nein. Im Gottesdienstraum ist dies nicht möglich, da die Blumen Flecken auf dem Teppich hinterlassen und der Reis sich nicht problemlos entfernen lässt.

Draußen, in unserem schönen Kirchenhof ist es möglich, wenn Sie anschließend z.B. einen Trauzeugen beauftragen, alles wieder weg zu fegen.  

 

Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

Das Präsentsein im Augenblick ist bei einem Gottesdienst das Entscheidende und nicht das Posieren fürs Fotoarchiv. Fotografieren und Filmen ist jedoch möglich, wenn es unauffällig und diskret geschieht. Am besten beauftragen Sie nur eine einzige Person, die diese Aufgabe während des Gottesdienstes übernimmt und mit dem Fotografieren in solchen Situationen Erfahrung hat. Nach dem Gottesdienst dürfen dann alle anderen auch Bilder machen.

Ist ein Sektempfang direkt im Anschluss an die Trauung möglich?
Ja. Sie haben die Möglichkeit, nach dem Traugottesdienst Ihre Gäste zu einem Umtrunk einzuladen. Dieser kann im Freien und – bei schlechtem Wetter – auch im Eingangsbereich der Kirche stattfinden.

 

Wir gehören nicht zur Markus-Kirchengemeinde. Können wir uns trotzdem in der Markuskirche trauen lassen?
Ja, das ist möglich. Sie brauchen dazu die Erlaubnis Ihres zuständigen Gemeindepfarramtes, das Ihnen einen sog. Entlassschein ausstellt. Brautpaare von außerhalb zahlen eine Gebühr für die Nutzung der Markuskirche.

 

Wir wollen uns von einem Pfarrer trauen lassen, den wir kennen und „mitbringen“. Ist das möglich?

Ja, das ist möglich, wenn der zuständige Pfarrer damit einverstanden ist.

 

Können wir anlässlich unseres Ehejubiläums einen Gottesdienst feiern?

Ja, das kann eine schöne und würdige Möglichkeit sein, für die Zeit zu danken, die Sie bereits miteinander gehabt haben, und den Segen Gottes für Ihren weiteren gemeinsamen Weg zu erbitten.

 

Ist es möglich, auch anlässlich der standesamtlichen Eintragung einer Lebenspartnerschaft einen Gottesdienst in der Markus-Kirche zu feiern?
Ja. Nach der Ordnung der Pfälzischen Landeskirche ist es möglich, einen Gottesdienst anlässlich der Eintragung einer Lebenspartnerschaft zu feiern, wenn in der jeweiligen Ortsgemeinde sowohl das Presbyterium als auch der Pfarrer damit einverstanden sind. Dies ist in unserer Kirchengemeinde der Fall.